Montag, 7.11.1977: Sensationelles Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden: Der Baubeginn am AKW Kaiseraugst im Frühling 1975 ist "widerrechtlich" erfolgt.
Die vom Bund erteilte Standortbewilligung ist "nichtig", da sie nicht im Bundesamtsblatt publiziert worden ist.
Weitere Infos:
Fünf Besetzer waren im August zu Bussen von 700.- und 900.- verurteilt worden. In der heutigen Urteilsbegründung gesteht das Bezirksgericht den Angeklagten strafmildernd "berechtigte und ernsthafte Befürchtungen wegen der nach wie vor ungelösten Entsorgung des AKW Kaiseraugst" zu. Das ist ein grosser Erfolg für die Bewegung.
siehe Strafantrag
Quelle: